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wichtige Hinweise zum

Arbeitsdienst

Alle Vollmitglieder sind dazu verpflichtet allgemeinen Arbeitsdienst abzuleisten.

  • Senioren ab 75 Jahre sind vom Arbeitsdienst befreit.
  • Alle anderen aktiven Mitglieder ab 16 Jahren sind zu drei Stunden Arbeitsdienst verpflichtet, bzw. zahlen 45 €/Jahr Ablöse.
  • Arbeitsdienst kann nach Absprache mit dem Platzwart bzw. dem Vorstand jederzeit gemacht werden.

Es liegt ein Block auf, in den jeder seinen geleisteten Arbeitsdienst einträgt mit der Angabe seiner Tätigkeit und den geleisteten Stunden. Diese Stunden müssen vom Platzwart bzw. Vorstand gegengezeichnet werden.

Unser Platzwart

unser Platzwart ist Günther Settele.

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