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©Smileus - stock.adobe.comwichtige Hinweise zum
Arbeitsdienst
Alle Vollmitglieder sind dazu verpflichtet allgemeinen Arbeitsdienst abzuleisten.
Senioren ab 71 Jahre sind vom Arbeitsdienst befreit.
Alle anderen aktiven Mitglieder ab 15 Jahren sind zu vier Stunden Arbeitsdienst pro Jahr verpflichtet, bzw. zahlen 20 € pro Stunde Ablöse.
- Arbeitsdienst kann nach Absprache mit dem Platzwart bzw. dem Vorstand jederzeit gemacht werden.
Es liegt ein Block auf, in den jeder seinen geleisteten Arbeitsdienst einträgt mit der Angabe seiner Tätigkeit und den geleisteten Stunden. Diese Stunden müssen vom Platzwart bzw. Vorstand gegengezeichnet werden.





